eANV-Service
Seit April 2010 ist das elektronische Nachweisverfahren (eANV) für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen Pflicht. Dazu zählen sämtliche Dokumente zur Nachweis- und Verbleibskontrolle, wie z.B. der elektronische Entsorgungsnachweis oder Begleitscheine. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Dokumente und wickeln im Bedarfsfall die gesamte Nachweisführung für Sie ab (eANV-Komplettpaket).